TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Datenschutzerklärung Zaap Thai Restaurant Kegelbahn Ründeroth
🔐
Unsere Webseiten sind 100% legal
1. Unsere Webseite funktioniert auch so, wer behauptet, man braucht hierfür technisch notwendige Cookies?
2. Wir haben deswegen auch keine Cookie-Banner.
2. Wir geben keine Daten an Dritt-Anbieter weiter.
Das ist abolut 100% legal nach EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Provider-Daten
💽 Grundsätzlich kannst Du unsere Webseiten besuchen, ohne Angaben zu Deiner Person zu machen. Bei jedem Aufruf einer Webseite bekommen wir allerdings alle Webserver Verbindungsdaten von deinem Provider / Internet-Anbieter geliefert. Dagegen können wir nichts machen. Was wir aber machen: Wir speichern diese Daten nicht, ausser für den Counter. Aber das sind keine personenbezogenen Daten. Außerdem löschen wir nach 20 Stunden die IP-Information wieder.
Folgende Daten werden uns übermittelt:
Namen der angeforderten Datei
Deine IP-Adresse
Datum und Uhrzeit des Abrufs
übertragene Datenmenge
Anfragender Provider
Mit welchem Browser du uns gerade besuchst.
Diese Zugriffsdaten werden bei uns auch nicht zum Zwecke der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Seite sowie der Verbesserung unserer Internetseiten ausgewertet.
Nochmal: Wir speichern keine Daten.
Deshalb missbrauchen wir auch nicht als Ausrede:
Dies dient gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1, Buchstabe F, DSGVO der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer korrekten Darstellung unserer Internetseiten.
TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Kontaktaufnahme
🤝 Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Deine ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir garantieren Dir, dass Deine personenbezogenen Daten von uns streng vertraulich behandelt werden. Wir verwenden uns übergebene Daten nur zu dem Zweck, für den Du uns diese Daten überlassen hast, beziehungsweise für deren Verarbeitung und Nutzung Du Dein Einverständnis gegeben hast. Diese Einwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (per E-Mail an Datenschutz@B-Nikola.de, oder per Brief an Bernhard Nikola, Bielsteiner Str. 7, 51674 Wiehl, Deutschland). Die Daten werden auch ohne Deinen Widerruf gelöscht, wenn sie für den Besuch unserer Internetseiten nicht mehr benötigt werden. Wenn erforderlich allerdings erst unter Berücksichtigung gesetzlich bestehender Aufbewahrungsfristen.
TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Datenschutz-Gesetz, Telemedien-Gesetz
💽Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telemediengesetz (TMG)
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem aktuellen deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem aktuellen deutschen Telemediengesetz (TMG). Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind personenbezogene Daten Einzelangaben über natürliche Personen. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics:
Wir setzen Google Analytics nicht ein.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense:
Wir setzen Google Adsense nicht ein.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1 :
Wir setzen Google +1 nicht ein.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Youtube Video Plugins:
Wir setzen Youtube Video Plugins nicht ein.
Wir setzen auch keine sonstigen Cookies.
TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Externe Webseiten, Social Media PlugIns
🌐 Wir leiten dich außerhalb unserer Webseiten auf externe Webseiten weiter. Warum?
Es kann illegal sein, deine Daten ohne deine Zustimmung zu speichern. Das machen aber einige Webseiten. Es kann also sein, daß externe Webseiten deine Daten mit Cookies und Cookie-Bannern (auch illegal!) speichern könnten. Für sogenannte Logins werden heutzutage allerdings noch unbedingt Cookies benötigt.
Deshalb: Wenn du externe Links bei uns anklickst, musst du unsere legale Webseite verlassen und wir werden dich auf die externen Webseiten weiterleiten.
Datenschutzerklärung erstellt durch den Datenschutzbeauftragten Bernhard Nikola.
Wir wünschen erholsames Surfen. Steffi und Bernhard Nikola - Datenschutzerklärung
Steffi Bernhard Nikola Wiehl Bielstein Kehlinghausen Webseite
TSV Marienberghausen e.V. Tischtennis Gymnastik Nümbrecht Sport Spaß Spiel
Cookies Europäisch Gerichtshof EuGH
🍪 So entschied der EuGH zum Zustimmungserfordernis Cookies.
In ihrem Urteil gaben die Richter am EuGH nun folgende Antworten auf diese Fragen.
Opt-Out-Verfahren ist nicht zulässig: Eine Einwilligung zu Cookies über ein voraktiviertes Kästchen, bei dem für einen Widerspruch das Häkchen entfernt werden muss, reicht demnach für eine wirksame Einwilligung nicht aus.
Statt eines solchen Opt-Out-Verfahrens muss die Einwilligung durch eine aktive Zustimmung (=Opt-In) erfolgen.
Auch nicht persönliche Daten sind gesetzlich geschützt: Ob es sich bei den per Cookie gespeicherten Daten dabei um personenbezogene Daten handelt oder nicht, spielt nach Ansicht des EuGH keine Rolle. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, nach der auch alle auf Endgeräten gespeicherten Informationen Teil der Privatsphäre des Nutzers und damit geschützt sind.
Als Mindestinformationen zu den Cookies nennen die Richter neben der allgemeinen Datenschutzerklärung Angaben zur Funktionsdauer der Cookies sowie zu denjenigen, die Zugriff auf diese Daten haben.
Ausgenommen von diesen Pflichten bleiben allerdings solche Cookies, die erforderlich bzw. notwendig sind, um den Dienst in der vom Nutzer gewünschten Form anbieten zu können.
Bei ihrem Urteil berufen sich die Luxemburger Richter nicht nur auf die sogenannte europäische Cookie-Richtlinie aus dem Jahr 2002, sondern auch auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung.
(EuGH, Rechtssache v. 1.10.2019, C‑673/17)
Auf welche Weise sind Website-Besucher über verwendete Cookies zu informieren und wie sind welche nötige Einwilligungen einzuholen? Eigentlich sollte hierzu die ePrivacy-Verordnung längst verbindliche Regelungen bringen, doch die wird wohl noch auf sich warten lassen. Die Datenschutzkonferenz hat jetzt in einer Orientierungshilfe ihre Sichtweise bekräftigt, nach der recht strenge Vorgaben bei der Verwendung von Tracking-Cookies zu erfüllen sind.
Cookies gehören schon seit langem zu den elementaren Techniken auf Webseiten.
Funktionsweise der Cookies
Bei diesen Daten-Keksen handelt es sich üblicherweise um kleine Textdateien, die auf den Rechnern der Website-Besucher abgelegt werden und die etwa für grundlegende Funktionen der Web-Angebote notwendig sind.
So lassen sich hierüber etwa individuelle Anpassungen an den Web-Seiten wie beispielsweise Spracheinstellungen oder eine spezielle Auswahl von Inhalten realisieren, sodass der Nutzer diese nicht bei jedem Besuch neu auswählen muss.
Auch die virtuellen Warenkörbe in vielen Online-Shops nutzen beispielsweise derartige Cookies.
Cookies, die solche Grundfunktionen bereitstellen sind auch aus Datenschutzsicht eher unproblematisch und für deren Einsatz muss daher keine explizite Zustimmung eingeholt werden.
Was ist die Funktion von Tracking-Cookies
Anders sieht es dagegen mit solchen Cookies aus, mit denen Web-Surfer über die Grenzen einer Website hinaus identifiziert werden können.
Dazu werden diese Tracking-Cookies nicht von den jeweiligen Websites direkt gesetzt, sondern sie kommen von Anbietern, die meiste Werbenetzwerke betreiben.
Über solche Tracking-Cookies können diese Werbenetzwerke genaue Profile der jeweiligen Nutzer erstellen, um diese mit personalisierter Werbung zu beliefern.
Für Werbetreibende sind diese Informationen von hohem Wert, können sie ihre Botschaften hierüber doch zielgenau an ihre potentielle Kundschaft bringen und die sonst üblichen hohen Streuverluste vermeiden.
Welche Nutzer-Infos werden über Tracking-Cookies gesammelt?
Tracking-Cookies sammeln so einiges an Nutzerdaten ein, oft ohne dass dies dem Surfenden oft klar ist.
So können Tracking-Cookies zahlreiche Informationen enthalten, mit denen die Surfer identifiziert werden können, wozu neben der E-Mail-Adressen, auch Klarnamen gehören.
Auch die IP-Adresse des Nutzers, die zu den personenbezogenen Daten gezählt wird, wird bei den meisten dieser Tracking-Cookies erfasst.
DSGVO und Tracking-Cookies: Einwilliguung ist erforderlich
Sofern solche Cookies verwendet werden, mit denen Nutzer identifiziert werden können, handelt es sich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung in Art. 4 DSGVO um personenbezogene Daten und demgemäß gelten hier daher auch die entsprechenden Datenschutzvorgaben.
Nach Art. 6 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten somit nur erlaubt, wenn entweder eine Einwilligung der Website-Besucher eingeholt wird, oder sich die Website-Betreiber auf berechtigte Interessen berufen können.